KI-Systeme erfassen
Eingesetzte und geplante Modelle, Tools, Agenten, Schnittstellen, Datenquellen und Verantwortliche vollständig aufnehmen.
Conspectum® verbindet EU-AI-Act-Umsetzung, Datenschutz, Informationssicherheit und Prozessdesign. Unternehmen erhalten keinen abstrakten Regelkatalog, sondern klare Rollen, Kontrollen, Nachweise und einen realistischen Umsetzungspfad für ihre KI-Anwendungen.
Seit dem 2. August 2026 ist der AI Act grundsätzlich anwendbar. Für Unternehmen zählt jetzt die belastbare Einordnung jedes konkreten KI-Systems.
Verbote und Vorgaben zur KI-Kompetenz gelten seit Februar 2025, Regeln für General-Purpose-AI seit August 2025 und Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme seit August 2026. Die Vorgaben für Hochrisiko-Systeme greifen abhängig von ihrer Kategorie später. Entscheidend sind daher Rolle, Zweck und Risikoklasse — nicht das Etikett des eingesetzten Tools.
Conspectum führt diese Anforderungen mit Datenschutz, Sicherheit und bestehenden Unternehmensprozessen in einer gemeinsamen Governance zusammen.
Die Beratung verbindet regulatorische Anforderungen mit konkreten Prozessen, Systemen und Verantwortlichkeiten.
Eingesetzte und geplante Modelle, Tools, Agenten, Schnittstellen, Datenquellen und Verantwortliche vollständig aufnehmen.
Anbieter- und Betreiberrollen, verbotene Praktiken, Transparenzfälle und mögliche Hochrisiko-Nutzung vorprüfen.
Zweck, Rechtsgrundlage, Datenarten, Verträge, Übermittlungen, Aufbewahrung und DSFA-Schwelle strukturieren.
Freigaben, menschliche Aufsicht, Protokollierung, Berechtigungen, Qualitätsprüfungen und Eskalationen verankern.
Systemkarten, Risikomatrix, Lieferantennachweise, Betriebsregeln, Änderungs- und Vorfallsprozesse zusammenführen.
Rollenbezogene KI-Kompetenz, zulässige Nutzung, Grenzen und sichere Arbeitsweisen in der Organisation verankern.
Der Ablauf priorisiert zuerst Systeme mit hoher Wirkung oder hohem Risiko und vermeidet unnötige Bürokratie für unkritische Anwendungen.
Geschäftsbereiche, Anwendungen, Anbieter, Datenflüsse, Nutzer und Verantwortliche erfassen.
Pflichten, vorhandene Nachweise, technische Kontrollen und organisatorische Lücken je System bewerten.
Freigaben, Aufsicht, Transparenz, Monitoring, Vorfälle und Änderungskontrolle in den Prozess integrieren.
Maßnahmen priorisieren, Verantwortliche befähigen und die Wirksamkeit im laufenden Betrieb regelmäßig prüfen.
Conspectum übernimmt Prozessaufnahme, technische und organisatorische Gestaltung, Projektsteuerung und betriebliche Verankerung. Datenschutzbeauftragte, Informationssicherheit, Arbeitnehmervertretung und Rechtsberatung werden dort eingebunden, wo ihre Prüfung erforderlich ist.
So entsteht weder eine rein juristische Papierlösung noch ein technischer Pilot ohne belastbaren Betriebsrahmen.
Diese Leistung ersetzt keine rechtliche Einzelfallberatung. Sie bereitet Sachverhalte, Datenflüsse, Rollen und Kontrollen so auf, dass interne oder externe Juristen fundiert prüfen können — und übersetzt das Ergebnis anschließend in die operative Umsetzung.
Sie übersetzt EU AI Act, Datenschutz, Informationssicherheit und interne Vorgaben in einen umsetzbaren Betriebsrahmen. Dazu gehören ein KI-Inventar, Rollen- und Risikoklassifizierung, Transparenz- und Kontrollpflichten, Lieferantenprüfung, Dokumentation, Schulung und laufendes Monitoring.
Der AI Act betrifft nicht nur Entwickler. Auch Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, können als Betreiber Pflichten haben. Welche Anforderungen gelten, hängt vom System, der Rolle des Unternehmens, dem Verwendungszweck und der Risikoklasse ab.
Der AI Act ist seit dem 2. August 2026 grundsätzlich anwendbar. Verbote und Vorgaben zur KI-Kompetenz gelten seit dem 2. Februar 2025, Regeln für General-Purpose-AI seit dem 2. August 2025 und Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme seit dem 2. August 2026. Für Hochrisiko-Systeme gelten je nach Kategorie spätere Termine.
Beide Prüfpfade werden pro Anwendungsfall verbunden: Zweck, Daten und Rechtsgrundlage aus der DSGVO sowie Rolle, Risikoklasse, Transparenz, Aufsicht und Dokumentation aus dem AI Act fließen in eine gemeinsame Kontroll- und Betriebsarchitektur ein.
Nein. Conspectum gestaltet Prozesse, technische Architektur, Governance und Nachweise für die operative Umsetzung. Die rechtliche Einzelfallbewertung bleibt bei der Rechtsberatung und dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens; diese werden bei Bedarf in den Projektablauf eingebunden.
Ein priorisiertes KI-Inventar, eine Rollen- und Risikomatrix, definierte Freigaben und Kontrollen, ein Dokumentationspaket für den Betrieb, Verantwortlichkeiten, Schulungsbedarf und eine Roadmap zum Schließen konkreter Lücken.
Die Zeitangaben wurden anhand der offiziellen Veröffentlichungen der Europäischen Kommission geprüft. Änderungen, Leitlinien und die Einordnung des konkreten Systems müssen im Projekt erneut verifiziert werden.
Wir priorisieren Anwendungen nach Wirkung und Risiko und entwickeln daraus einen umsetzbaren Kontroll- und Dokumentationsplan.