Anwendungsfall begrenzen
Geschäftszweck, Nutzer, erwartetes Ergebnis und ausgeschlossene Nutzungen präzise dokumentieren.
Nicht der Produktname entscheidet über Datenschutzkonformität, sondern der konkrete Einsatz. Zweck, Daten, Rechtsgrundlage, Verträge, Hosting, Konfiguration, Zugriffe, Löschung, Sicherheit und menschliche Kontrolle müssen zusammenpassen.
Keine KI ist unabhängig vom Einsatz automatisch „DSGVO-konform“.
Ein Tool kann geeignete Vertrags-, Sicherheits- und Konfigurationsmöglichkeiten bieten. Ob die Nutzung rechtmäßig ist, hängt trotzdem vom Unternehmen, dem Zweck, den Daten und der konkreten Verarbeitung ab.
Die Checkliste übersetzt die zentralen Datenschutzfragen in einen umsetzbaren Projektablauf. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und muss an den Anwendungsfall angepasst werden.
Geschäftszweck, Nutzer, erwartetes Ergebnis und ausgeschlossene Nutzungen präzise dokumentieren.
Personenbezug, besondere Kategorien, Beschäftigtendaten, vertrauliche Inhalte und Quellen erfassen.
Für jede Verarbeitung die Rechtsgrundlage sowie Informations- und Beteiligungspflichten klären.
Verantwortlichkeit, Auftragsverarbeitung, Unterauftragnehmer, Nutzungsbedingungen und Weisungsbindung bewerten.
Speicher-, Support- und Verarbeitungsorte sowie etwaige Drittlandübermittlungen vollständig abbilden.
Nur erforderliche Daten verarbeiten; Pseudonymisierung, Filter, Mandantentrennung und begrenzte Aufbewahrung vorsehen.
Berechtigungen, Verschlüsselung, Protokollierung, Eingabeschutz, Tests, Backups und Incident-Prozesse definieren.
Bewerten, ob voraussichtlich ein hohes Risiko für Personen besteht und deshalb eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist.
Informationen, Betroffenenrechte, Korrekturwege und menschliche Kontrolle besonders bei folgenreichen Entscheidungen gestalten.
Verzeichnis, Freigaben, Modell- und Prompt-Änderungen, Qualität, Vorfälle, Schulungen und regelmäßige Reviews nachweisbar führen.
Consumer-, Team- und Enterprise-Angebote desselben Anbieters können sich bei Verträgen, Training, Speicherfristen, Kontrollen und Datenflüssen deutlich unterscheiden. Deshalb ist „Ist Tool X DSGVO-konform?“ die falsche Startfrage.
Besser: Welche Produktvariante wird für welchen Zweck mit welchen Daten genutzt, welche Einstellungen gelten und welche Nachweise liegen vor?
Für sensible Daten oder strategisches Unternehmenswissen können private, dedizierte oder selbst betriebene Architekturen mehr Kontrolle über Zugriffe, Speicherorte und Modellnutzung ermöglichen. Auch sie benötigen jedoch ein vollständiges Datenschutz- und Sicherheitskonzept.
Die Datenschutz-Grundverordnung und der EU AI Act verfolgen unterschiedliche Regelungsziele. In einem KI-Projekt müssen beide Prüfpfade zusammengeführt werden.
Regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten — unter anderem Grundsätze, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte, Auftragsverarbeitung, Sicherheit und Datenschutz-Folgenabschätzung.
Ordnet KI-Systeme risikobasiert ein und stellt abhängig von Rolle und Risikoklasse Anforderungen an Entwicklung, Bereitstellung, Nutzung, Dokumentation und Aufsicht.
Inventar, Datenfluss, Risikoklassifizierung, Verantwortlichkeiten, Kontrollen, Schulung und Monitoring sollten in einer konsistenten Governance zusammenlaufen.
Transparenz, Gesprächsdaten, Aufzeichnung, Speicherfristen und sichere Übergaben festlegen.
Anwendungsfall ansehen →Datenquellen, Personenbezug, Authentifizierung und Halluzinationsrisiken kontrollieren.
Anwendungsfall ansehen →Berechtigungen aus Quellsystemen erhalten, Quellen anzeigen und unzulässige Datenabflüsse verhindern.
Anwendungsfall ansehen →Aufbewahrung, Zweckbindung, Rollen und Schutz von Personal-, Kunden- oder Lieferantendaten berücksichtigen.
Anwendungsfall ansehen →Befugnisse, Tool-Zugriffe, Protokolle und menschliche Freigaben vor externen Aktionen begrenzen.
KI-Beratung ansehen →Datenschutz und Sicherheit in den gesamten End-to-End-Prozess integrieren.
KI-Automatisierung ansehen →Regional begleiten wir Unternehmen über unsere KI-Agentur Bayreuth mit Compliance by Design sowie bei der DSGVO-orientierten KI-Umsetzung in München und Oberbayern — vor Ort, remote oder hybrid.
Eine pauschal DSGVO-konforme KI gibt es nicht. Entscheidend sind der konkrete Zweck, die verarbeiteten Daten, Rechtsgrundlage, Anbieterrollen und Verträge, Datenstandorte und Übermittlungen, Löschregeln, Zugriffe, technische Schutzmaßnahmen und die tatsächliche Konfiguration im Betrieb.
Das lässt sich nur für einen konkreten Einsatz beurteilen. Unternehmen müssen insbesondere Vertrags- und Produktvariante, Rollenverteilung, Trainingsnutzung, Speicher- und Löschoptionen, Datenübermittlungen, Rechtsgrundlage, Eingaberichtlinien und Schutzmaßnahmen prüfen. Vertrauliche oder personenbezogene Daten gehören nicht ungeprüft in frei zugängliche Konten.
Nicht allein aufgrund des Produktnamens. Lizenzmodell, Mandanteneinstellungen, Auftragsverarbeitung, Telemetrie, Datenflüsse, Modelltraining, Speicherfristen, Berechtigungen und der konkrete Anwendungsfall bestimmen die Bewertung.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist erforderlich, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Das muss vor dem produktiven Einsatz anwendungsbezogen geprüft und dokumentiert werden.
Zusätzlich zu Zweck, Rechtsgrundlage und Transparenz müssen Befugnisse, Datenquellen, Protokollierung, Zugriffsschutz, Aufbewahrung, sichere Übergaben an Menschen und Grenzen automatisierter Entscheidungen festgelegt werden. Externe Aktionen eines Agenten brauchen besonders klare Freigaben.
Nein. Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten; der EU AI Act stellt risikobasierte Anforderungen an bestimmte KI-Systeme und deren Betreiber. Je nach Anwendungsfall gelten beide Regelwerke nebeneinander.
Diese Seite bietet eine praxisorientierte Übersicht und keine Rechtsberatung. Die rechtliche und technische Bewertung muss für den konkreten Anwendungsfall und die jeweils aktuelle Produktkonfiguration erfolgen.
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