Häufige Fragen
KI-Förderung in Bayern — kurz erklärt
Wie hoch ist die Förderung für ein KI-Projekt in Bayern?
Der Digitalbonus Bayern fördert bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Im Digitalbonus Standard beträgt der Zuschuss bis zu 7.500 Euro, im Digitalbonus Plus bis zu 30.000 Euro. Für Plus muss ein besonderer Innovationsgehalt nachgewiesen werden; der Einsatz von KI allein genügt dafür nicht. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 Euro betragen.
Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern, weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Freie Berufe sind grundsätzlich ausgeschlossen; für gewerbesteuerpflichtige Unternehmen in gewerblicher Rechtsform kann eine Ausnahme gelten. Landwirtschaft und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft sind ausgeschlossen.
Was ist förderfähig – und was nicht?
Förderfähig können Software und Leistungen externer Anbieter zur Implementierung und Installation sein. Beratung und Schulung müssen sich auf die eingeführte Lösung beziehen und dürfen höchstens 50 Prozent der gesamten förderfähigen Ausgaben ausmachen. Förderfähige Lizenzkosten und Systemservicegebühren sind auf maximal 18 Monate im Bewilligungszeitraum begrenzt. Laufender Betrieb und Weiterentwicklung sind nicht pauschal förderfähig. Ausgeschlossen sind unter anderem Standard-Bürosoftware, eigene Personalkosten, Reisekosten und vor Antragstellung begonnene Vorhaben.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor dem Vorhabensbeginn: Eine rechtsverbindliche Bestellung oder Beauftragung vor Antragstellung schließt die Förderung aus. Beim Digitalbonus dürfen Sie nach Erhalt der elektronischen Antragseingangsbestätigung auf eigenes Risiko starten; sie ist noch keine Förderzusage. Conspectum plant den Auftrag und die Umsetzung erst nach Bewilligung und erstellt das Angebot unter Fördervorbehalt.
Wer stellt den Antrag?
Den Antrag stellt das Unternehmen selbst online bei der zuständigen Bezirksregierung über sein ELSTER-Unternehmenskonto. Dritte dürfen den Antrag nicht mit fremden ELSTER-Zugangsdaten einreichen. Conspectum bereitet die Unterlagen vor – Angebot, Projekt- und Innovationsbeschreibung sowie Kostenplan – und begleitet später den Verwendungsnachweis.
Gibt es auch Förderung für größere Mittelständler?
Für Unternehmen oberhalb der Digitalbonus-Grenzen kommt die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen in Betracht: Sie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen sind nach der EU-KMU-Definition zu berücksichtigen. In Bayern werden 50 Prozent einer Bemessungsgrundlage von maximal 3.500 Euro bezuschusst, also bis zu 1.750 Euro je Beratung. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Wie lange dauert es bis zum Projektstart?
Für den Förder-Check und ein belastbares Angebot genügen in der Regel wenige Tage. Die Bearbeitungsdauer bei der Bezirksregierung liegt außerhalb unseres Einflusses. Neue Digitalbonus-Kontingente öffnen am ersten Werktag des Monats um 10 Uhr, wobei Samstag nicht als Werktag zählt. Ist das Kontingent ausgeschöpft, ist die Einreichung erst im Folgemonat wieder möglich. Einreichung und Bewilligung bestimmen deshalb den Zeitplan.
Besteht ein Anspruch auf die Förderung?
Nein. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Bewilligungsstelle; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Diese Seite gibt den Stand vom September 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien.